Konditionen

Die Kosten der psychologischen Psychotherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Bezahlt werden die Therapiekosten abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Somit werden 90% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen die restlichen 10% selber tragen. Ich empfehle, die Franchise der Krankenkasse möglichst tief zu halten.

Zum Vorgehen: Hausärzte/innen, Kinderärzte/innen sowie Psychiater/innen können eine Psychotherapie empfehlen und in dem Sinne Anordnen. Ein psychisches Leiden muss «krankheitswert» aufweisen, damit eine Behandlung via Krankenkasse erfolgen kann. Es ist Ihnen freigestellt, bei welchem anerkannten Psychotherapeuten/Psychotherapeutin Sie eine Behandlung in Anspruch nehmen.

Eine Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig. Nach 15 Sitzungen braucht es nochmals eine Anordnung. Sind 30 Therapiesitzungen besucht, so braucht es eine Fallbeurteilung durch eine/n Psychiater/Psychiaterin.

 

Sind Geburtsgebrechen diagnostiziert (z.B. POS im Sinne der IV), so kann eine Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung erfolgen. Dazu muss ein Antrag zur Kostenübernahme bei der IV gestellt werden.

 

Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Selbstzahler bereit sind, die Kosten vollumfänglich selber zu übernehmen.

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